Gemeinschaft von zwei Apartments mit spektakulärem Meerblick und Gemeinschaftspool, nur 10 Gehminuten vom Strand Aiguablava, Begur, Costa Brava. Kapazität für 4 Personen. 2 Schlafzimmer. Das Apartment befindet sich im Erdgeschoss der Gemeinschaft und ist auf einer Ebene verteilt. Es besteht aus einem Ess-Wohnzimmer mit Zugang zu einer Terrasse mit spektakulärem Meerblick, ausgestattet mit einem Tisch, 6 Stühlen und einem Sonnenschirm, einer komplett ausgestatteten Küche, zwei Doppelzimmern, eines mit zwei Einzelbetten und das andere mit einem Doppelbett, sowie einem Badezimmer mit Dusche. Das Apartment wurde komplett renoviert und geschmackvoll eingerichtet. Im Außenbereich gibt es den Gemeinschaftspool mit Liegestühlen, Stühlen und einem kleinen Tisch. Ein Bereich mit einer argentinischen Grillstelle und ein Waschraum mit Waschmaschine, Trockner, Bügelbrett und Bügeleisen sowie ein Badezimmer mit Dusche – alles wird gemeinschaftlich genutzt. Es gibt Treppen, um das Apartment zu erreichen. Die Mieter der oberen Wohnung müssen durch die Terrasse gehen, um zum Pool zu gelangen. Es gibt keinen Parkplatz. Parkmöglichkeiten sind jedoch problemlos auf der Straße vorhanden. Das Apartment verfügt über WiFi. Der Fernsehdienst ist aufgrund der schlechten Netzabdeckung in der Region nicht garantiert. Bettwäsche und Handtücher sind in der Buchung enthalten. Für Fragen zu dieser Immobilie können Sie sich gerne an uns wenden.
Optionale Leistungen vor Ort zu bezahlen und vorher zu buchen Ihre Ankunft:
- Hochstuhl für kinder : 20 € pro aufenthalt (20 euros maximal)
- WIEGE : 33 € pro aufenthalt (33 euros maximal)
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.