Reiserücktrittsversicherung

Ibérimo hat sich für die Ferienhausversicherung von Belem entschieden, um Ihren Urlaub abzusichern!

Möchten Sie eine Reiserücktrittsversicherung für Ihren Aufenthalt abschließen? Das ist ganz einfach!

Überprüfen Sie die angebotenen Leistungen im Detail und entdecken Sie alle Versicherungsbedingungen. Achtung! Ihre Kreditkarte schützt Sie nicht auf die gleiche Weise, auch wenn sie einige Risiken im Falle von Reisen abdeckt.

Dieses Dokument ist eine zusammenfassende Darstellung der Hauptmerkmale des Produkts. Es berücksichtigt nicht Ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen. Die vollständigen Informationen zu diesem Produkt finden Sie in den vorvertraglichen und vertraglichen Unterlagen.

 

Diese Versicherung ist dazu bestimmt, den Mieter einer Ferienimmobilie abzusichern, insbesondere im Falle einer Stornierung des Aufenthalts, vorbehaltlich der Bedingungen, Grenzen und Ausschlüsse des Mietvertrags für Ferienwohnungen.

Stornierungsgarantie

Rückerstattung der einbehaltenen Strafen (Anzahlungen, Anzahlungen oder andere anwendbare Strafen) bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 € pro storniertem Reservierungsvertrag und pro Schadensfall aufgrund von:

  • Schwerer Krankheit (einschließlich Quarantäne des Versicherten), schwerem Körperverletzungsunfall, Tod.
  • Schwerem Sachschaden am Wohnort oder am Fahrzeug.
  • Wirtschaftlicher Entlassung oder beruflicher Versetzung.
  • Vorladung als Geschworener oder zur Adoption.
  • Allgemeine Lähmung, die alle Transportmittel (Land, Schiene oder Luft) blockiert, die es ermöglichen, die gemietete Immobilie zu übernehmen, Verschmutzung, Naturkatastrophen oder Waldbrand, Schneemangel oder -überschuss. Die maximale Entschädigung durch den Versicherer ist auf 200.000 € pro Ereignis für alle Versicherten begrenzt.

Verspätete Ankunfts- oder Unterbrechungsgarantie

Rückerstattung des nicht genutzten Mietbetrags (maximal 25.000 €) aufgrund von:

  • Tod, Krankheit oder schwerem Unfall des Versicherten, seines Ehepartners, eines nahen Verwandten oder des Vertreters im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit.
  • Schwerem Sachschaden am Wohnort, im Zweitwohnsitz oder in den Geschäftsräumen des Versicherten.
  • Unterbrechung des Aufenthalts aufgrund eines Verbots, am Ferienort zu bleiben, wegen Verschmutzungsrisiken oder aufgrund einer Naturkatastrophe oder eines Waldbrands. Die maximale Entschädigung durch den Versicherer ist auf 200.000 € pro Ereignis für alle Versicherten begrenzt.

Zahlung eines Kapitals im Falle eines Unfalls mit tödlichem Ausgang oder Invalidität während des Aufenthalts in einer Ferienwohnung (maximal 10.000 €).

Medizinische Kosten außerhalb des Wohnsitzlandes des Versicherten (maximal 5000 €).

Rechtsschutz (maximal 5000 €).

Such- und Rettungskosten (10.000 € pro Versicherten und 20.000 € pro Ereignis).

Haftpflichtversicherung des Versicherten (maximal 1.500.000 €).

Personenhilfe: medizinischer Nottransport, Entsendung eines Arztes vor Ort, Rückführung zum Wohnsitz des Versicherten, Rückführung des Körpers im Todesfall, Rückholung und Beförderung des Fahrzeugs des Versicherten.

Die oben genannten Garantien sind systematisch im Vertrag vorgesehen.

 

  • Stornierung oder Unterbrechung aus anderen Gründen als den garantierten Ereignissen, wie in den allgemeinen Bedingungen aufgeführt.
  • Die Garantie gilt nicht, wenn die Stornierung der Anmietung nicht vollständig ist.
  • Personen, die keinen steuerlichen Wohnsitz in einem der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums haben.
  • Schäden, die vorsätzlich vom Versicherten verursacht oder provoziert wurden.
  • Schäden durch den Gebrauch von nicht ärztlich verschriebenen Drogen oder Betäubungsmitteln; Selbstmord oder Selbstmordversuch oder Selbstverstümmelung des Versicherten.
  • Krankenhausaufenthalte zum Zeitpunkt der Buchung des Aufenthalts.
  • Krankheit eines Versicherten, die psychische oder psychotherapeutische Behandlungen erfordert, einschließlich nervöser Depressionen, die zu einem Krankenhausaufenthalt von weniger als 4 aufeinanderfolgenden Tagen geführt haben.
  • Versäumnis einer Impfung durch einen Versicherten.
  • Die Nichterfüllung, aus welchem Grund auch immer, von für die Reise wesentlichen Dokumenten wie Reisepass, Visum, Reisedokumenten, Impfpass.
  • Die Entschädigung des Versicherers wird nur gewährt, wenn der schwere Sachschaden innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Antritt des Ferienobjekts eintritt und am Wohnort, im Zweitwohnsitz oder in den Geschäftsräumen eintritt.
  • Bekannte Tatsachen oder bekannte Krankheiten vor der Buchung. Kosten für Prothesen, Optik und zahnärztliche Behandlungen, deren Ursprung nicht auf einen Unfall zurückzuführen ist.
  • Vom Versicherten verursachte Schäden, die nicht im Vertrag vorgesehen sind. Alle Ausgaben, die aufgrund der Verhängung eines Gesetzes, einer Vorschrift oder eines Befehls einer öffentlichen Behörde oder Regierung und deren Auswirkungen auf Ihren Aufenthalt entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Schließung von Grenzen oder Lufträumen, Lockdowns und andere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit).
  • Jeder Schaden, der zu einem Verstoß gegen UN-Resolutionen oder kommerzielle oder wirtschaftliche Sanktionen oder andere Gesetze der EU, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten führen würde.

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in der Leistungsübersicht des Gruppenkontrakts Nr. FRBOTA15127.

In Frankreich und im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Garantien für medizinische Kosten und Rechtsschutz gelten nur außerhalb des Wohnsitzlandes.

Unter Androhung der Aussetzung der Garantien, der Kündigung oder der Nichtigkeit des Vertrags.

Zu Beginn meines Versicherungsvertrags:

  • Den Erhalt der Informationsbroschüre/der besonderen Bedingungen bestätigen und diese zur Kenntnis nehmen.
  • Die Prämie zahlen.

Während der Laufzeit meines Versicherungsvertrags:

  • Keine Ereignisse absichtlich verursachen, die eine Garantie auslösen.
  • Die üblichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um sich gegen Verluste, Schäden, Unfälle, Verletzungen oder Krankheiten zu schützen.

Im Schadensfall:

  • Der Versicherte darf keine falschen Angaben machen oder Verschweigen.
  • Der Versicherte muss jeden Schadensfall innerhalb von 5 Tagen nach Eintritt des Schadens melden oder anzeigen, den Versicherer per E-Mail unter: cabinetdebelem@wanadoo.fr oder per Post: Cabinet de Belem - 1 Allée des Ecureuils, 33185 Le Haillan kontaktieren.
  • Damit die Hilfsleistungen angewendet werden können, muss der Versicherte vor jeder Maßnahme, die die Garantien des Vertrags betrifft, Kontakt mit Chubb Assistance aufnehmen, dessen Kontaktdaten in den besonderen Bedingungen aufgeführt sind.

Alle medizinischen Unterlagen müssen vertraulich an den Vertrauensarzt geschickt werden.

  • Die Prämie, deren Höhe in den besonderen Bedingungen oder im Reservierungsvertrag angegeben ist, sowie die Steuern sind bei der Buchung der Ferienwohnung zusätzlich zur Anzahlung oder Kaution fällig.
  • Die Prämienzahlung erfolgt an den Versicherungsnehmer.

Beginn und Dauer des Vertrags:

  • Die Stornoversicherung tritt in Kraft, sobald die Agentur den ersten Anzahlungs- oder Kautionsbetrag erhält.
  • Die anderen Garantien treten an dem Tag und zu der Stunde in Kraft, an dem der Versicherte die Ferienwohnung übernimmt.

Ende:

  • Die Stornoversicherung endet mit der Schlüsselübergabe am ersten Tag der Ferienwohnung.
  • Die anderen Garantien enden mit dem Ende der Miete, bei der Rückgabe der Schlüssel am Ende des Ferienobjekts.

Die Verpflichtung ist fest und endgültig, ohne Möglichkeit der Kündigung oder des Widerrufs (L.112-2-1-11-3* des Versicherungsgesetzes).