Gemeinschaft von zwei Apartments mit spektakulärem Meerblick und Gemeinschaftspool, nur 10 Gehminuten vom Strand Aiguablava, Begur, Costa Brava. Kapazität für 4 Personen, 2 Schlafzimmer. Das Apartment erstreckt sich über zwei Etagen. Im Eingangsbereich des Apartments befindet sich ein Doppelzimmer mit Ehebett und Badezimmer mit Dusche, der Essbereich mit komplett ausgestatteter offener Küche und direktem Zugang zur Terrasse mit spektakulärem Meerblick. Die Terrasse ist mit einem Tisch, 6 Stühlen und einem Sonnenschirm ausgestattet und ideal für Familienmahlzeiten. Im oberen Stockwerk befindet sich das Wohnzimmer mit Zugang zu einer Terrasse mit Aussicht, ein Doppelzimmer im Suite-Stil mit Ehebett und Badezimmer mit Dusche. Im Außenbereich gibt es einen Gemeinschaftspool mit Liegestühlen, Poolstühlen und einem Beistelltisch. Einen Bereich mit einer argentinischen Grillstelle und einen Waschraum mit Waschmaschine, Trockner, Bügelbrett und Bügeleisen sowie ein Badezimmer mit Dusche – alles gemeinschaftlich genutzt. Es gibt Treppen, um das Apartment zu erreichen. Es gibt keinen Parkplatz. Parkmöglichkeiten sind jedoch problemlos auf der Straße vorhanden. Das Apartment verfügt über WiFi. Der Fernsehdienst ist aufgrund der schlechten Netzabdeckung in der Region nicht garantiert. Bettwäsche und Handtücher sind in der Buchung enthalten. Für Fragen zu dieser Immobilie können Sie sich gerne an uns wenden.
Optionale Leistungen vor Ort zu bezahlen und vorher zu buchen Ihre Ankunft:
- Hochstuhl für kinder : 20 € pro aufenthalt (20 euros maximal)
- WIEGE : 33 € pro aufenthalt (33 euros maximal)
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.