Dieses 2-Zimmer-Apartment im Wohnviertel Santa Margarita in Roses ist ideal für alle, die Komfort, Ruhe und eine angenehme Umgebung suchen. Es bietet Platz für 4 Personen und verfügt über ein Doppelbett (1,40 m) und zwei Einzelbetten (90 cm), ein helles Wohn-Esszimmer, eine voll ausgestattete Küche und ein Badezimmer. Die Terrasse von ca. 12 m² eignet sich perfekt für Frühstück, Abendessen im Freien oder zum Entspannen und Genießen der Umgebung. Das Apartment verfügt über eine reversible Klimaanlage in allen Räumen. Es gehört zu einer hochwertigen Wohnanlage, mit großem Gemeinschaftsgarten, gepflegten Grünflächen und Swimmingpool — ideal für Familien, zum Entspannen nach einem Strandtag oder für Kinder, die sicher spielen möchten. Die Lage ist ein weiterer Vorteil: ideal für Spaziergänge entlang der Kanäle, Radtouren oder Fußwege. Außerdem befindet sich die Wohnung in der Nähe des Strandes La Rubina, bekannt für feinen Sand und naturnahe Umgebung — perfekt, um Strand und Natur zu kombinieren. Das Apartment ist sehr hell und bietet eine angenehme und komfortable Atmosphäre während des gesamten Aufenthalts. Kurz gesagt, dieses Apartment ist sehr empfehlenswert für Paare, Familien oder kleine Gruppen, die eine komfortable, gut ausgestattete Unterkunft in einer ruhigen und exklusiven Wohngegend mit Garten, Pool und in Strandnähe suchen — ideal, um das Meer, die Natur und die Ruhe zu genießen.
Optionale Leistungen vor Ort zu bezahlen und vorher zu buchen Ihre Ankunft:
- Supplement Haustiere : 30 € pro aufenthalt
- Beth baby : 30 € pro aufenthalt
- 2 Handtücher (gross+mittel) : 7 € pro aufenthalt
- Bettwäsche/bett : 12 € pro aufenthalt
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.